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   BGH, 27.09.2007 - IX ZB 302/04   

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https://dejure.org/2007,9402
BGH, 27.09.2007 - IX ZB 302/04 (https://dejure.org/2007,9402)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - IX ZB 302/04 (https://dejure.org/2007,9402)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - IX ZB 302/04 (https://dejure.org/2007,9402)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Unaufklärbarkeit der Ursachen eines Büroversehens und der Verantwortlichkeit eines Anwalts

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233
    Zurechnung einer Fristversäumnis bei Anwaltsverschulden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZB 14/86

    Ausgangskontrolle - Anwaltliche Ausgangskontrolle - Rechtsanwalt - Auszubildende

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 302/04
    Die Übertragung von Aufgaben der hier in Rede stehenden Art an Lehrlinge ist zwar möglich, aber nur dann, wenn deren Zuverlässigkeit feststeht (BGH, Beschl. v. 10. März 1987 - VI ZB 14/86, BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 4; Beschl. v. 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93, NJW-RR 1994, 510).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 343/81

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 302/04
    Unaufklärbarkeit der Ursachen eines Büroversehens und der Verantwortlichkeit des Anwalts hierfür geht zu Lasten der Partei, die fehlendes Anwaltsverschulden geltend macht (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1982 - II ZB 9/82, VersR 1982, 1167; Urt. v. 21. Februar 1983 - VIII ZR 343/81, VersR 1983, 401).
  • BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82

    Büroversehen - Unaufklärbarkeit - Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 302/04
    Unaufklärbarkeit der Ursachen eines Büroversehens und der Verantwortlichkeit des Anwalts hierfür geht zu Lasten der Partei, die fehlendes Anwaltsverschulden geltend macht (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1982 - II ZB 9/82, VersR 1982, 1167; Urt. v. 21. Februar 1983 - VIII ZR 343/81, VersR 1983, 401).
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auswirkungen einer

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 302/04
    Die Übertragung von Aufgaben der hier in Rede stehenden Art an Lehrlinge ist zwar möglich, aber nur dann, wenn deren Zuverlässigkeit feststeht (BGH, Beschl. v. 10. März 1987 - VI ZB 14/86, BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 4; Beschl. v. 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93, NJW-RR 1994, 510).
  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 333/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist:

    Die Unaufklärbarkeit der Ursachen eines Büroversehens und der Verantwortlichkeit des Anwalts hierfür geht zu Lasten der Partei, die fehlendes Anwaltsverschulden geltend macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1982 - II ZB 9/82, juris Rn. 11 und vom 27. September 2007 - IX ZB 302/04, juris Rn. 3).
  • KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Anforderungen an den Vortrag zum

    Lässt sich nach dem Vorbringen ein Anwaltsverschulden nicht hinreichend verlässlich ausschließen, geht dies zu Lasten der Partei, die fehlendes Anwaltsverschulden geltend macht (BGH Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 302/04 -, Tz3 in juris).
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